Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO :
Artikel 98 – Überprüfung anderer Rechtsakte der Union zum Datenschutz
Kapitel 1 – Allgemeine Bestimmungen
Kapitel 3 – Rechte der betroffenen Personen
Kapitel 4 – Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
Kapitel 6 – Unabhängige Aufsichtsbehörden
Kapitel 7 – Zusammenarbeit und Kohärenz
Kapitel 8 – Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen
Kapitel 9 – Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen
Kapitel 10 – Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Kapitel 11 – Schlussbestimmungen
- Artikel 94 – Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG
- Artikel 95 – Verhältnis zur Richtlinie 2002/58/EG
- Artikel 96 – Verhältnis zu bereits geschlossenen Übereinkünften
- Artikel 97 – Berichte der Kommission
- Artikel 98 – Überprüfung anderer Rechtsakte der Union zum Datenschutz
- Artikel 99 – Inkrafttreten und Anwendung
Die Kommission legt gegebenenfalls Gesetzgebungsvorschläge zur Änderung anderer Rechtsakte der Union zum Schutz personenbezogener Daten vor, damit ein einheitlicher und kohärenter Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung sichergestellt wird. Dies betrifft insbesondere die Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung solcher Daten durch die Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Union und zum freien Verkehr solcher Daten.