Bundesdatenschutzgesetz – BDSG Inhaltsverzeichnis

Die Datenschutzgesetzte der einzelnen Bundesländer finden Sie als Auflistung am Ende der Seite.

Teil 1 – Gemeinsame Bestimmungen

Kapitel 1 – Anwendungsbereich und Begriffsbestimmung (§ 1 – § 2)

§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmung

Kapitel 2 – Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten (§ 3 – § 4)

§ 3Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen
§ 4Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume

Kapitel 3 – Datenschutzbeauftragter öffentlicher Stellen (§ 5 – § 7)

§ 5Benennung
§ 6Stellung
§ 7Aufgaben

Kapitel 4 – Die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (§ 8 – § 16)

§ 8Errichtung
§ 9Zuständigkeit
§ 10Unabhängigkeit
§ 11Ernennung und Amtszeit
§ 12Amtsverhältnis
§ 13Rechte und Pflichten
§ 14Aufgaben
§ 15Tätigkeitsbericht
§ 16Befugnisse

Kapitel 5 – Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle, Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union (§ 17 – § 19)

§ 17Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle
§ 18Verfahren der Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörde des Bundes und der Länder
§ 19Zuständigkeiten

Kapitel 6 – Rechtsbehelfe (§ 20 – § 21)

§ 20Gerichtlicher Rechtsschutz
§ 21Antrag der Aufsichtsbehörde auf gerichtliche Entscheidung bei angenommener Rechtswidrigkeit eines Beschlusses der Europäischen Kommission

Teil 2 – Durchführungsbestimmungen für Verarbeitung zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679

Kapitel 1 – Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten

Abschnitt 1 (§ 22 – § 25)
§ 22Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
§ 23Verarbeitung zu anderen Zwecken durch öffentliche Stellen
§ 24Verarbeitung zu anderen Zwecken durch nichtöffentliche Stellen
§ 25Datenübermittlungen durch öffentliche Stellen
Abschnitt 2 – Besondere Verarbeitungssituationen (§ 26 – § 31)
§ 26Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
§ 27Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken
§ 28Datenverarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken
§ 29Rechte der betroffenen Person und aufsichtsbehördliche Befugnisse im Fall von Geheimhaltungspflichten
§ 30Verbraucherkredite
§ 31Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften

Kapitel 2 – Rechte der betroffenen Person (§ 32 – § 37)

§ 32Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
§ 33Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
§ 34Auskunftsrecht der betroffenen Person
§ 35Recht auf Löschung
§ 36Widerspruchsrecht
§ 37Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

Kapitel 3 – Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter (§ 38 – § 39)

§ 38Datenschutzbeauftragte nichtöffentlicher Stellen
§ 39Akkreditierung

Kapitel 4 – Aufsichtsbehörde für die Datenverarbeitung durch nichtöffentliche Stellen (§ 40)

§ 40Aufsichtsbehörde der Länder

Kapitel 5 – Sanktionen (§ 41 – § 43)

§ 41Anwendung der Vorschriften über das Bußgeld- und Strafverfahren
§ 42Strafvorschriften
§ 43Bußgeldvorschriften

Kapitel 6 – Rechtsbehelfe (§ 44)

§ 44Klage gegen den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter

Teil 3 – Bestimmung für die Verarbeitung zu Zwecken gemäß Artikel 1 der Richtlinie (EU) 2016/680

Kapitel 1 – Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten (§ 45 – § 47)

§ 45Anwendungsbereich
§ 46Begriffsbestimmungen
§ 47Allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel 2 – Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten (§ 48 – § 54)

§ 48Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
§ 49Verarbeitung zu anderen Zwecken
§ 50Verarbeitung zu archivarischen, wissenschaftlichen und statistischen Zwecken
§ 51Einwilligung
§ 52Verarbeitung auf Weisung des Verantwortlichen
§ 53Datengeheimnis
§ 54Automatisierte Entscheidungsfindung

Kapitel 3 – Rechte der betroffenen Person (§ 55 – § 61)

§ 55Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen
§ 56Benachrichtigung betroffener Personen
§ 57Auskunftsrecht
§ 58Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
§ 59Verfahren für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
§ 60Anrufung der oder des Bundesbeauftragten
§ 61Rechtsschutz gegen Entscheidungen der oder des Bundesbeauftragten oder bei deren oder dessen Untätigkeit

Kapitel 4 – Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter (§ 62 – § 77)

§ 62Auftragsverarbeitung
§ 63Gemeinsame Verantwortliche
§ 64Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung
§ 65Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die oder den Bundesbeauftragten
§ 66Benachrichtigung betroffener Personen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
§ 67Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
§ 68Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten
§ 69Anhörung der oder des Bundesbeauftragten
§ 70Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
§ 71Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
§ 72Unterscheidung zwischen verschiedenen Kategorien betroffener Personen
§ 73Unterscheidung zwischen Tatsachen und persönlichen Einschätzungen
§ 74Verfahren bei Übermittlungen
§ 75Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten sowie Einschränkung der Verarbeitung
§ 76Protokollierung
§ 77Vertrauliche Meldung von Verstößen

Kapitel 5 – Datenübermittlung an Drittstaaten und an internationale Organisationen (§ 78 – § 81)

§ 78Allgemeine Voraussetzungen
§ 79Datenübermittlung bei geeigneten Garantien
§ 80Datenübermittlung ohne geeignete Garantien
§ 81Sonstige Datenübermittlung an Empfänger in Drittstaaten

Kapitel 6 – Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden (§ 82)

§ 82Gegenseitige Amtshilfe

Kapitel 7 – Haftung und Sanktionen (§ 83- § 84)

§ 83Schadensersatz und Entschädigung
§ 84Strafvorschriften

Teil 4 – Besondere Bestimmungen für die Verarbeitung im Rahmen von nicht in die Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 fallenden Tätigkeiten (§ 85 – § 86)

§ 85Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von nicht in die Anwendungsbereiche der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 fallenden Tätigkeiten
§ 86Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke staatlicher Auszeichnungen und Ehrungen

Die Datenschutzgesetzte der einzelnen Bundesländer sind nachstehend einzeln aufgelistet: