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Telekommunikationsgesetz – TKG – Auszug

Es werden nur die zutreffenden Passagen des TKG in Bezug auf die Informationssicherheit wiedergegeben.

Teil 1 – Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
Teil 2 – Marktregulierung
Abschnitt 2 – Zugangsregulierung

Unterabschnitt 3
Sonstige Zugangsvorschriften für Unternehmen mit beträchtlicher
Marktmacht

§ 31 Verpflichtung zur funktionellen Trennung eines vertikal integrierten Unternehmens
§ 32 Freiwillige funktionelle Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen

Teil 4 – Telekommunikationsendeinrichtungen und Rundfunkübertragung
§ 73 Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen
§ 74 Schnittstellenbeschreibungen der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze
Teil 9 – Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten
§ 156 Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten
§ 157 Verfügbarkeit der Telekommunikationsdienste
Teil 10 – Öffentliche Sicherheit und Notfallvorsorge
Abschnitt 1 Öffentliche Sicherheit
§ 164 Notruf
§ 164a Öffentliche Warnungen
§ 165 Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
§ 166 Sicherheitsbeauftragter und Sicherheitskonzept
§ 167 Katalog von Sicherheitsanforderungen
§ 168 Mitteilung eines Sicherheitsvorfalls
§ 169
Daten- und Informationssicherheit
§ 170 Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen, Erteilung von Auskünften
§ 171 Mitwirkung bei technischen Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten
§ 172
Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden
§ 173 Automatisiertes Auskunftsverfahren
§ 174
Manuelles Auskunftsverfahren
§ 175 Verpflichtete; Entschädigung
§ 176 Pflichten zur Speicherung von Verkehrsdaten
§ 177
Verwendung der Daten
§ 178 Gewährleistung der Sicherheit der Daten
§ 179 Protokollierung
§ 180 Anforderungskatalog
§ 181 Sicherheitskonzept
§ 182
Auskunftsersuchen des Bundesnachrichtendienstes
§ 183 Kontrolle und Durchsetzung von Verpflichtungen
Teil 11 – Bundesnetzagentur und andere zuständige Behörden
Abschnitt 2 Befugnisse
§ 202
Durchsetzung von Verpflichtungen
§ 203
Auskunftsverlangen und weitere Untersuchungsrechte;
Übermittlungspflichten
§ 204
Auskunftserteilung