Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation
und bei Telemedien – TDDDG
§ 1 Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 3 Vertraulichkeit der Kommunikation – Fernmeldegeheimnis
§ 4 Rechte des Erben des Endnutzers und anderer berechtigter Personen
§ 5 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Funkanlagen
§ 6 Nachrichtenübermittlung mit Zwischenspeicherung
§ 7 Verlangen eines amtlichen Ausweises
§ 8 Missbrauch von Telekommunikationsanlagen
§ 9 Verarbeitung von Verkehrsdaten
§ 10 Entgeltermittlung und Entgeltabrechnung
§ 11 Einzelverbindungsnachweis
§ 12 Störungen von Telekommunikationsanlagen und Missbrauch von Telekommunikationsdiensten
§ 14 Mitteilen ankommender Verbindungen
§ 15 Rufnummernanzeige und -unterdrückung
§ 16 Automatische Anrufweiterschaltung
§ 18 Bereitstellen von Endnutzerdaten
§ 19 Technische und organisatorische Vorkehrungen
§ 20 Verarbeitung personenbezogener Daten Minderjähriger
§ 22 Auskunftsverfahren bei Bestandsdaten
§ 23 Auskunftsverfahren bei Passwörtern und anderen Zugangsdaten
§ 24 Auskunftsverfahren bei Nutzungsdaten
§ 25 Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen
§ 26 Anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung, Endnutzereinstellungen
§ 30 Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse der Bundesnetzagentur
Teil 1: Allgemeine Vorschriften
Teil 2: Datenschutz und Schutz der Privatsphäre in der
Telekommunikation
Kapitel 1: Vertraulichkeit der Kommunikation
Kapitel 2: Verkehrsdaten, Satndortdaten
Kapitel 3: Mitteilen ankommender Verbindungen, Rufnummernanzeige und –
unterdrückung, automatische Anrufweiterschaltung
§ 14 | Mitteilen ankommender Verbindungen |
§ 15 | Rufnummernanzeige und -unterdrückung |
§ 16 | Automatische Anrufweiterschaltung |
Kapitel 4 : Endnutzerverzeichnisse, Bereitstellen von Endnutzerdaten
Teil 3: Telemediendatenschutz, Endeinrichtungen
Kapitel 1: Technische und organisatorische Vorkehrungen, Verarbeitung von
Daten zum Zweck des Jugendschutzes und zur Auskunftserteilung
Kapitel 2: Endreinrichtungen
§ 25 | Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen |
§ 26 | Anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung, Endnutzereinstellungen |