Sozialgesetzbuch Zehntes Buch – SGB X – Auszug

Es werden nur die zutreffenden Passagen des SGB X in Bezug auf die Informationssicherheit wiedergegeben.

Kapitel 2 – Schutz der Sozialdaten

Erster Abschnitt – Begriffsbestimmungen (§ 67)
§ 67Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt – Verarbeitung von Sozialdaten (§ 67a – § 78)
§ 67aErhebung von Sozialdaten
§ 67bSpeicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung von Sozialdaten
§ 67cZweckbindung sowie Speicherung, Veränderung und Nutzung von Sozialdaten zu anderen Zwecken
§ 67dÜbermittlungsgrundsätze
§ 67eErhebung und Übermittlung zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und illegaler Ausländerbeschäftigung
§ 68Übermittlung für Aufgaben der Polizeibehörden, der Staatsanwaltschaften, Gerichte und der Behörden der Gefahrenabwehr
§ 69Übermittlung für die Erfüllung sozialer Aufgaben
§ 70Übermittlung für die Durchführung des Arbeitsschutzes
§ 71Übermittlung für die Erfüllung besonderer gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse
§ 72Übermittlung für den Schutz der inneren und äußeren Sicherheit
§ 73Übermittlung für die Durchführung eines Strafverfahrens
§ 74Übermittlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht und beim Versorgungsausgleich
§ 74aÜbermittlung zur Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Ansprüche und im Vollstreckungsverfahren
§ 75 Übermittlung von Sozialdaten für die Forschung und Planung
§ 76Einschränkung der Übermittlungsbefugnis bei besonders schutzwürdigen Sozialdaten
§ 77Übermittlung ins Ausland und an internationale Organisationen
§ 78Zweckbindung und Geheimhaltungspflicht eines Dritten, an den Daten übermittelt werden
Dritter Abschnitt – Besondere Datenverarbeitungsarten (§ 79 – § 80)
§ 79Einrichtung automatisierter Verfahren auf Abruf
§ 80Verarbeitung von Sozialdaten im Auftrag
Vierter Abschnitt – Rechte der betroffenen Person, Beauftragter für den Datenschutz und Schlussvorschriften (§ 81 – § 85 a)
§ 81Recht auf Anrufung, Beauftragte für den Datenschutz
§ 81aGerichtlicher Rechtsschutz
§ 81bKlagen gegen den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter
§ 81cAntrag auf gerichtliche Entscheidung bei angenommener Europarechtswidrigkeit eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission
§ 82Informationspflichten bei der Erhebung von Sozialdaten bei der betroffenen Person
§ 82aInformationspflichten, wenn Sozialdaten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
§ 83 Auskunftsrecht der betroffenen Personen
§ 83a Benachrichtigung bei einer Verletzung des Schutzes von Sozialdaten
§ 84Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch
§ 85Strafvorschriften
§ 85aBußgeldvorschriften

Der vollständige Inhalt des SGB X kann hier abgerufen werden.