Es werden nur die zutreffenden Passagen des SGB X in Bezug auf die Informationssicherheit wiedergegeben.
Kapitel 2 – Schutz der Sozialdaten
Erster Abschnitt – Begriffsbestimmungen (§ 67)
Zweiter Abschnitt – Verarbeitung von Sozialdaten (§ 67a – § 78)
Dritter Abschnitt – Besondere Datenverarbeitungsarten (§ 79 – § 80)
Vierter Abschnitt – Rechte der betroffenen Person, Beauftragter für den Datenschutz und Schlussvorschriften (§ 81 – § 85 a)
Der vollständige Inhalt des SGB X kann hier abgerufen werden.