Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO :
Artikel 1 – Gegenstand und Ziele
Kapitel 1 – Allgemeine Bestimmungen
- Artikel 1 – Gegenstand und Ziele
- Artikel 2 – Sachlicher Anwendungsbereich
- Artikel 3 – Räumlicher Anwendungsbereich
- Artikel 4 – Begriffsbestimmungen
Kapitel 3 – Rechte der betroffenen Personen
Kapitel 4 – Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
Kapitel 6 – Unabhängige Aufsichtsbehörden
Kapitel 7 – Zusammenarbeit und Kohärenz
Kapitel 8 – Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen
Kapitel 9 – Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen
Kapitel 10 – Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
(1) Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.
(2) Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.
(3) Der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union darf aus Gründen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder eingeschränkt noch verboten werden.