+49 99 21 88 22 9000 info@datenbeschuetzerin.de
Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO :

Artikel 31 – Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde

Kapitel 1 – Allgemeine Bestimmungen

Kapitel 2 – Grundsätze

Kapitel 3 – Rechte der betroffenen Personen

Kapitel 4 – Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter

Kapitel 5 – Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen

Kapitel 6 – Unabhängige Aufsichtsbehörden

Kapitel 7 – Zusammenarbeit und Kohärenz

Kapitel 8 – Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen

Kapitel 9 – Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen

Kapitel 10 – Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

Kapitel 11 – Schlussbestimmungen

Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter und gegebenenfalls deren Vertreter arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen.