Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO :
Kapitel 4 – Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter

Kapitel 4 (Artikel 24-43): Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter

Artikel 24Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen
Artikel 25Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
Artikel 26Gemeinsame Verantwortliche
Artikel 27Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern
Artikel 28Auftragsverarbeiter
Artikel 29Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
Artikel 30Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Artikel 31Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Artikel 32Sicherheit der Verarbeitung
Artikel 33Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde
Artikel 34Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
Artikel 35Datenschutz-Folgeabschätzung
Artikel 36Vorherige Konsultation
Artikel 37Benennung eines Datenschutzbeauftragten
Artikel 38Stellung des Datenschutzbeauftragten
Artikel 39Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Artikel 40Verhaltensregeln
Artikel 41Überwachung der genehmigten Verhaltensregeln
Artikel 42Zertifizierung
Artikel 43Zertifizierungsstellen