Erwägungsgründe DSGVO:
Erwägungsgrund 172 – Konsultation des Europäischen Datenschutzbeauftragten

Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 konsultiert und hat am 7. März 2012 eine Stellungnahme abgegeben.