Erwägungsgründe DSGVO:
Erwägungsgrund 55 – Verarbeitung staatlicher Stellen für Ziele von Religionsgemeinschaften

Auch die Verarbeitung personenbezogener Daten durch staatliche Stellen zu verfassungsrechtlich oder völkerrechtlich verankerten Zielen von staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften erfolgt aus Gründen des öffentlichen Interesses.