Erwägungsgründe DSGVO:
Erwägungsgrund 160 – Geltung für Verarbeitung zu historischen Forschungszwecken

Diese Verordnung sollte auch für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu historischen Forschungszwecken gelten. Dazu sollte auch historische Forschung und Forschung im Bereich der Genealogie zählen, wobei darauf hinzuweisen ist, dass diese Verordnung nicht für verstorbene Personen gelten sollte.