+49 99 21 88 22 9000 info@datenbeschuetzerin.de
Gesetz über digitale Märkte – DMA :

DMA-Artikel 43-Meldung von Verstößen und Schutz von Hinweisgebern

Für die Meldung von Verstößen gegen diese Verordnung und den Schutz von Personen, die solche Verstöße melden, gilt die Richtlinie (EU) 2019/1937.