+49 99 21 88 22 9000 info@datenbeschuetzerin.de
Gesetz über digitale Märkte – DMA :

DMA-Artikel 43-Meldung von Verstößen und Schutz von Hinweisgebern

Kapitel 1-Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Kapitel 2-Torwächter

Kapitel 3-Unfaire oder die Bestreitbarkeit beschränkende Praktiken von Torwächtern

Kapitel 4 -Marktuntersuchung

Kapitel 5 – Untersuchungs-, Durchsetzungs- und Überwachungsbefugnisse

Kapitel 6 – Schlussbestimmungen

Für die Meldung von Verstößen gegen diese Verordnung und den Schutz von Personen, die solche Verstöße melden, gilt die Richtlinie (EU) 2019/1937.