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DataAct- Inhaltsverzeichnis

Kapitel III – Pflichten der Dateninhaber, die gemäß dem Unionsrecht verpflichtet sind, Daten bereitzustellen

Kapitel III – Pflichten der Dateninhaber, die gemäß dem Unionsrecht verpflichtet sind, Daten
bereitzustellen
Artikel 8 Bedingungen, unter denen Dateninhaber Datenempfängern Daten bereitstellen
Artikel 9 Gegenleistung für die Bereitstellung von Daten
Artikel 10 Streitbeilegung
Artikel 11

Technische Schutzmaßnahmen über die unbefugte Nutzung oder Offenlegung von Daten

Artikel 12

Umfang der Pflichten der Dateninhaber, die nach dem Unionsrecht verpflichtet sind, Daten bereitzustellen