AI Act :
ANHANG XII
Transparenzinformationen gemäß Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe b — technische Dokumentation für
Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck für nachgelagerte Anbieter, die das
Modell in ihr KI-System integrieren
KAPITEL I- ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
KAPITEL II– VERBOTENE PRAKTIKEN IM KI-BEREICH
KAPITEL III– HOCHRISIKO-KI-SYSTEME
KAPITEL IV- TRANSPARENZPFLICHTEN FÜR ANBIETER UND BETREIBER BESTIMMTER KI-SYSTEME
KAPITEL V– KI-MODELLE MIT ALLGEMEINEM VERWENDUNGSZWECK
KAPITEL VI– MASSNAHMEN ZUR INNOVATIONSFÖRDERUNG
KAPITEL VIII- EU-DATENBANK FÜR HOCHRISIKO-KI-SYSTEME
KAPITEL IX– BEOBACHTUNG NACH DEM INVERKEHRBRINGEN, INFORMATIONSAUSTAUSCH UND MARKTÜBERWACHUNG
KAPITEL X– VERHALTENSKODIZES UND LEITLINIEN
KAPITEL XI– BEFUGNISÜBERTRAGUNG UND AUSSCHUSSVERFAHREN
KAPITEL XIII– SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- ANHANG I – Liste der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union
- ANHANG II – Liste der Straftaten gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe h Ziffer iii
- ANHANG III – Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Artikel 6 Absatz 2
- ANHANG IV – Technische Dokumentation gemäß Artikel 11 Absatz 1
- ANHANG V – EU-Konformitätserklärung
- ANHANG VI – Konformitätsbewertungsverfahren auf der Grundlage einer internen Kontrolle
- ANHANG VII – Konformität auf der Grundlage einer Bewertung des Qualitätsmanagementsystems und einer
Bewertung der technischen Dokumentation - ANHANG VIII – Bei der Registrierung des Hochrisiko-KI-Systems gemäß Artikel 49 bereitzustellende Informationen
- ANHANG IX – Bezüglich Tests unter Realbedingungen gemäß Artikel 60 bei der Registrierung von in Anhang III
aufgeführten Hochrisiko-KI-Systemen bereitzustellende Informationen - ANHANG X – Rechtsvorschriften der Union über IT-Großsysteme im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
- ANHANG XI – Technische Dokumentation gemäß Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe a — technische Dokumentation
für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck - ANHANG XII – Transparenzinformationen gemäß Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe b — technische Dokumentation für
Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck für nachgelagerte Anbieter, die das
Modell in ihr KI-System integrieren - ANHANG XIII – Kriterien für die Benennung von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck mit
systemischem Risiko gemäß Artikel 51
ANHANG XII
Transparenzinformationen gemäß Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe b — technische Dokumentation für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck für nachgelagerte Anbieter, die das Modell in ihr KI-System integrieren
Die in Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe b genannten Informationen enthalten mindestens Folgendes:
-
eine allgemeine Beschreibung des KI-Modells einschließlich
a) der Aufgaben, die das Modell erfüllen soll, sowie der Art und des Wesens der KI-Systeme, in die es integriert werden kann;
b) die anwendbaren Regelungen der akzeptablen Nutzung;
c) das Datum der Freigabe und die Vertriebsmethoden;
d) gegebenenfalls wie das Modell mit Hardware oder Software interagiert, die nicht Teil des Modells selbst ist, oder wie es zu einer solchen Interaktion verwendet werden kann;
e) gegebenenfalls die Versionen der einschlägigen Software im Zusammenhang mit der Verwendung des KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck;
f) die Architektur und die Anzahl der Parameter;
g) die Modalität (zum Beispiel Text, Bild) und das Format der Ein- und Ausgaben;
h) die Lizenz für das Modell.
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Eine Beschreibung der Bestandteile des Modells und seines Entwicklungsprozesses, einschließlich
a) die technischen Mittel (zum Beispiel Betriebsanleitungen, Infrastruktur, Instrumente), die für die Integration des KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck in KI-Systeme erforderlich sind;
b) Modalität (zum Beispiel Text, Bild usw.) und Format der Ein- und Ausgaben und deren maximale Größe (zum Beispiel Länge des Kontextfensters usw.);
c) gegebenenfalls Informationen über die für das Trainieren, Testen und Validieren verwendeten Daten, einschließlich der Art und Herkunft der Daten und der Aufbereitungsmethoden.