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KRITIS – Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz :

Anhang 2 (zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3, § 3 Absatz 4 Nummer 1 und 2)

Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Wasser

Eingangsformel

§ 1 Begriffsbestimmungen

§ 2 Sektor Energie

§ 3 Sektor Wasser

§ 4 Sektor Ernährung

§ 5 Sektor Informationstechnik und Telekommunikation

§ 6 Sektor Gesundheit

§ 7 Sektor Finanzwesen

§ 8 Sektor Leistungen der Sozialversicherung sowie Grundsicherung für Arbeitssuchende

§ 9 Sektor Transport und Verkehr

§ 10 Sektor Siedlungsabfallentsorgung

§ 11 Evaluierung

Anhang 1 (zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3, § 2 Absatz 5 Nummer 1 und 2) Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Energie

Anhang 2 (zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3, § 3 Absatz 4 Nummer 1 und 2) Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Wasser

Anhang 3 (zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3, § 4 Absatz 3 Nummer 1 und 2) Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Ernährung

Anhang 4 (zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3, § 5 Absatz 4 Nummer 1 und 2) Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Informationstechnik und Telekommunikation

Anhang 5 (zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3, § 6 Absatz 6 Nummer 1 und 2) Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Gesundheit

Anhang 6 (zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3, § 7 Absatz 7 Nummer 1 und 2) Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Finanzwesen

Anhang 7 (zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3, § 8 Absatz 3 Nummer 1 und 2) Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Transport und Verkehr

Anhang 8 (zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3, § 9 Absatz 3 Nummer 1 und 2) Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Siedlungsabfallentsorgung

Anhang 9 (zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3, § 8 Absatz 2 Nummer 1 und 2)
Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Leistungen der Sozialversicherung sowie Grundsicherung für Arbeitsuchende

Teil 1
Grundsätze und Fristen
1.

Im Sinne von Anhang 2 ist oder sind

1.1.
Gewinnungsanlage
ein Brunnen oder eine Brunnenreihe, eine Sickerleitung, ein Sickerstollen, eine Zisterne, ein Entnahmebauwerk oder eine Stauanlage zur Gewinnung, Bevorratung oder Bewirtschaftung von Oberflächenwasser oder andere Wasserfassung zur Gewinnung von Rohwasser.
1.2.
Aufbereitungsanlage (Wasserwerk)
die Gesamtheit aller technischen Einrichtungen zur Trinkwasseraufbereitung einschließlich der zugehörigen Nebenanlagen sowie der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik.
1.3.
Wasserverteilungssystem
ein Teil eines Wasserversorgungssystems mit Rohrleitungen, Trinkwasserbehältern, Förderanlagen und sonstigen Einrichtungen zum Zweck der Verteilung von Wasser an die Verbraucher. Dieses System beginnt nach der Wasseraufbereitungsanlage oder, wenn keine Aufbereitung erfolgt, nach der Wassergewinnung oder bei Weiterverteilern an der Übergabestelle des Vorlieferanten und endet an der Übergabestelle zum Verbraucher.
1.4.
Leitzentrale
eine Anlage, insbesondere eine Leitwarte, Leitstelle oder Prozessleitwarte, in der ein oder mehrere Prozessschritte auch räumlich verteilter Anlagen zentral überwacht und/oder gesteuert werden können.
1.5.
Kanalisation
ein Netz von Rohrleitungen und Zusatzbauten (zum Beispiel Regenüberlaufbecken, Regenrückhaltebecken, Regenklärbecken und Pumpstationen), das Abwasser von Anschlusskanälen zu Kläranlagen oder zu anderen Entsorgungsstellen ableitet.
1.6.
Kläranlage
eine Anlage, in der Abwasser physikalisch, biologisch oder chemisch behandelt wird. Die Anlagen zur Gewässereinleitung (zum Beispiel Hochwasserpumpwerke und Ableitungskanäle) werden als Bestandteil der Kläranlage angesehen.
2.
Eine Anlage, die einer in Teil 3 Spalte B genannten Anlagenkategorie zuzuordnen ist, gilt ab dem 1. April des Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem ihr Versorgungsgrad den in Teil 3 Spalte D genannten Schwellenwert erstmals erreicht oder überschreitet, als kritische Anlage. Nicht mehr als kritische Anlage gilt eine solche Anlage ab dem 1. April des Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem ihr Versorgungsgrad den genannten Schwellenwert unterschreitet. Nicht mehr als kritische Anlage gilt eine solche Anlage ab dem 1. April des Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem ihr Versorgungsgrad den genannten Schwellenwert unterschreitet.
3.
Der Betreiber hat den Versorgungsgrad seiner Anlage für das zurückliegende Kalenderjahr jeweils bis zum 31. März des Folgejahres zu ermitteln.
4.
Für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 1.1.1 bis 1.3.1 ist der Versorgungsgrad zum 30. Juni des zurückliegenden Kalenderjahres maßgeblich.
5.

Stehen mehrere Anlagen derselben Art in einem engen räumlichen und betrieblichen Zusammenhang (gemeinsame Anlage) und erreichen oder überschreiten die in Teil 3 Spalte D genannten Schwellenwerte zusammen, gilt die gemeinsame Anlage als kritische Anlage. Ein enger räumlicher und betrieblicher Zusammenhang ist gegeben, wenn die Anlagen

a)
auf demselben Betriebsgelände liegen,
b)
mit gemeinsamen Betriebseinrichtungen verbunden sind,
c)
einem vergleichbaren technischen Zweck dienen und
d)
unter gemeinsamer Leitung stehen.
Teil 2
Berechnungsformeln zur Ermittlung der Schwellenwerte
6.

Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 1.1.1 bis 1.4.1 genannte Schwellenwert ist unter Annahme eines Durchschnittsverbrauchs von 44 m3 pro versorgter Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet:

22 Millionen m3/Jahr = 44 m3/Jahr x 500 000
Teil 3
Anlagenkategorien und Schwellenwerte

 

Spalte A Spalte B Spalte C Spalte D
Nr. Anlagenkategorie Bemessungskriterium Schwellenwert
1 Trinkwasserversorgung
1.1 Gewinnung
1.1.1 Gewinnungsanlage Gewonnene Wassermenge in
Millionen m3/Jahr
22
1.2 Aufbereitung
1.2.1 Aufbereitungsanlage
(Wasserwerk)
Aufbereitete Trinkwassermenge in Millionen m3/Jahr 22
1.3 Verteilung
1.3.1 Wasserverteilungssystem Verteilte Wassermenge in Millionen m3/Jahr 22
1.4 Steuerung und Überwachung
1.4.1 Leitzentrale Von den gesteuerten/überwachten Anlagen gewonnene, transportierte oder aufbereitete Wassermenge in Millionen m3/Jahr 22
2 Abwasserbeseitigung
2.1 Siedlungsentwässerung
2.1.1 Kanalisation Angeschlossene Einwohner 500 000
2.2 Abwasserbehandlung und Gewässereinleitung
2.2.1 Kläranlage Ausbaugröße in Einwohnerwerten 500 000
2.3 Steuerung und Überwachung
2.3.1 Leitzentrale Ausbaugrößen der Anlagen in Einwohnerwerten oder angeschlossene Einwohner der gesteuerten oder überwachten Anlagen 500 000