DataAct- Inhaltsverzeichnis
Kapitel III – Pflichten der Dateninhaber, die gemäß dem Unionsrecht verpflichtet sind, Daten bereitzustellen
Kapitel I – Allgemeine Bestimmungen
Kapitel II – Datenweitergabe von unternehmen an verbraucher und zwischen unternehmen
- Artikel 8- Bedingungen, unter denen Dateninhaber Datenempfängern Daten bereitstellen
- Artikel 9- Gegenleistung für die Bereitstellung von Daten
- Artikel 10- Streitbeilegung
- Artikel 11- Technische Schutzmaßnahmen über die unbefugte Nutzung oder Offenlegung von Daten
- Artikel 12- Umfang der Pflichten der Dateninhaber, die nach dem Unionsrecht verpflichtet sind, Daten bereitzustellen
Kapitel VI – Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten
Kapitel VIII – Interoperabilität
Kapitel IX – Anwendung und Durchsetzung
Kapitel X – Schutzrecht sui generis nach der Richtlinie 96/9/EG
Kapitel III – Pflichten der Dateninhaber, die gemäß dem Unionsrecht verpflichtet sind, Daten
bereitzustellen
| Artikel 8 | Bedingungen, unter denen Dateninhaber Datenempfängern Daten bereitstellen |
| Artikel 9 | Gegenleistung für die Bereitstellung von Daten |
| Artikel 10 | Streitbeilegung |
| Artikel 11 |
Technische Schutzmaßnahmen über die unbefugte Nutzung oder Offenlegung von Daten |
| Artikel 12 |
Umfang der Pflichten der Dateninhaber, die nach dem Unionsrecht verpflichtet sind, Daten bereitzustellen |