DataAct
Artikel 28- Vertragliche Transparenzpflichten in Bezug auf den Zugang und die Übermittlung im
internationalen Umfeld
Kapitel I – Allgemeine Bestimmungen
Kapitel II – Datenweitergabe von unternehmen an verbraucher und zwischen unternehmen
Kapitel VI – Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten
- Artikel 23- Beseitigung von Hindernissen für einen wirksamen Wechsel
- Artikel 24- Tragweite der technischen Verpflichtungen
- Artikel 25- Vertragsklauseln für den Wechsel
- Artikel 26- Informationspflicht der Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten
- Artikel 27- Verpflichtung zum Handeln nach Treu und Glauben
- Artikel 28- Vertragliche Transparenzpflichten in Bezug auf den Zugang und die Übermittlung im internationalen Umfeld
- Artikel 29- Schrittweise Abschaffung von Wechselentgelten
- Artikel 30- Technische Aspekte des Wechsels
- Artikel 31- Spezifische Regelung für bestimmte Datenverarbeitungsdienste
Kapitel VIII – Interoperabilität
Kapitel IX – Anwendung und Durchsetzung
Kapitel X – Schutzrecht sui generis nach der Richtlinie 96/9/EG
(1) Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten stellen auf ihren Websites folgende Informationen bereit und halten diese Informationen auf dem neuesten Stand:
a) die Gerichtsbarkeit, der die IKT-Infrastruktur unterliegt, die für die Datenverarbeitung der einzelnen Dienste der Anbieter errichtet wurde;
b) eine allgemeine Beschreibung der technischen, organisatorischen und vertraglichen Maßnahmen, die der Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten getroffen hat, um einen internationalen staatlichen Zugang zu oder eine internationale staatliche Übermittlung von in der Union gespeicherten nicht-personenbezogenen Daten zu verhindern, wenn ein entsprechender Zugang oder eine entsprechende Übermittlung im Widerspruch zum Unionsrecht oder zum nationalen Recht des betreffenden Mitgliedstaats stünde.
(2) Die in Absatz 1 genannten Websites werden in dem Vertrag für alle Datenverarbeitungsdienste, die von Anbietern von Datenverarbeitungsdiensten angeboten werden, aufgeführt.