Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) Richtlinie
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014
Die Verordnung legt spezielle Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse fest. Sie zielt darauf ab, die Unabhängigkeit der Prüfer zu stärken und Interessenkonflikte zu vermeiden, indem sie strenge Regeln für die Auswahl, Überwachung und Honorierung der Prüfer einführt. Ziel ist es, die Qualität und Transparenz der Abschlussprüfungen zu verbessern.
Änderung durch Nr. 1 |
Änderung durch Nr. 2 |