§ 62 | Auftragsverarbeitung |
§ 63 | Gemeinsame Verantwortliche |
§ 64 | Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung |
§ 65 | Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die oder den Bundesbeauftragten |
§ 66 | Benachrichtigung betroffener Personen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten |
§ 67 | Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung |
§ 68 | Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten |
§ 69 | Anhörung der oder des Bundesbeauftragten |
§ 70 | Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten |
§ 71 | Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen |
§ 72 | Unterscheidung zwischen verschiedenen Kategorien betroffener Personen |
§ 73 | Unterscheidung zwischen Tatsachen und persönlichen Einschätzungen |
§ 74 | Verfahren bei Übermittlungen |
§ 75 | Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten sowie Einschränkung der Verarbeitung |
§ 76 | Protokollierung |
§ 77 | Vertrauliche Meldung von Verstößen |