Bundesdatenschutzgesetz – BDSG :
Teil 2 – Durchführungsbestimmungen für Verarbeitung zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679

Kapitel 1 – Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten

Abschnitt 1 (§ 22 – § 25)
§ 22Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
§ 23Verarbeitung zu anderen Zwecken durch öffentliche Stellen
§ 24Verarbeitung zu anderen Zwecken durch nichtöffentliche Stellen
§ 25Datenübermittlungen durch öffentliche Stellen
Abschnitt 2 – Besondere Verarbeitungssituationen (§ 26 – § 31)
§ 26Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
§ 27Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken
§ 28Datenverarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken
§ 29Rechte der betroffenen Person und aufsichtsbehördliche Befugnisse im Fall von Geheimhaltungspflichten
§ 30Verbraucherkredite
§ 31Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften

Kapitel 2 – Rechte der betroffenen Person (§ 32 – § 37)

§ 32Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
§ 33Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
§ 34Auskunftsrecht der betroffenen Person
§ 35Recht auf Löschung
§ 36Widerspruchsrecht
§ 37Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

Kapitel 3 – Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter (§ 38 – § 39)

§ 38Datenschutzbeauftragte nichtöffentlicher Stellen
§ 39Akkreditierung

Kapitel 4 – Aufsichtsbehörde für die Datenverarbeitung durch nichtöffentliche Stellen (§ 40)

§ 40Aufsichtsbehörde der Länder

Kapitel 5 – Sanktionen (§ 41 – § 43)

§ 41Anwendung der Vorschriften über das Bußgeld- und Strafverfahren
§ 42Strafvorschriften
§ 43Bußgeldvorschriften

Kapitel 6 – Rechtsbehelfe (§ 44)

§ 44Klage gegen den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter