Gesetz über digitale Märkte – DMA :
DMA-Artikel 54-Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Kapitel 1-Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Kapitel 3-Unfaire oder die Bestreitbarkeit beschränkende Praktiken von Torwächtern
Kapitel 5 – Untersuchungs-, Durchsetzungs- und Überwachungsbefugnisse
Kapitel 6 – Schlussbestimmungen
- DMA-Artikel 44-Veröffentlichung von Beschlüssen
- DMA-Artikel 45-Ermessensnachprüfung durch den Gerichtshof
- DMA-Artikel 46-Zusammenarbeit mit nationalen Gerichten
- DMA-Artikel 47-Leitlinien
- DMA-Artikel 48-Festlegung von Normen
- DMA-Artikel 49-Ausübung der Befugnisübertragung
- DMA-Artikel 50-Ausschussverfahren
- DMA-Artikel 51-Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937
- DMA-Artikel 52-Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828
- DMA-Artikel 53-Evaluierung
- DMA-Artikel 54-Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 2. Mai 2023.
Artikel 3 Absätze 6 und 7 und die Artikel 40, 46, 47, 48, 49 und 50 gelten jedoch ab dem 1. November 2022, und die Artikel 42 und 43 gelten ab dem 25. Juni 2023.
Liegt das Datum des 25. Juni 2023 jedoch vor dem in Unterabsatz 2 des vorliegenden Artikels genannten Datum des Geltungsbeginns, so wird die Anwendung der Artikel 42 und 43 bis zu dem in Unterabsatz 2 des vorliegenden Artikels genannten Datum des Geltungsbeginns verschoben.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.