Geschäftsgeheimnisgesetz – GeschGehG :
GeschGehG – Abschnitt 2 Ansprüche bei Rechtsverletzungen

Abschnitt 2 – Ansprüche bei Rechtsverletzungen (§ 6 – § 14)

§  6Beseitigung und Unterlassung
§  7Vernichtung; Herausgabe; Rückruf; Entfernung und Rücknahme vom Markt
§  8Auskunft über rechtsverletzende Produkte; Schadensersatz bei Verletzung der Auskunftspflicht
§  9Anspruchsausschluss bei Unverhältnismäßigkeit
§ 10Haftung des Rechtsverletzers
§ 11Abfindung in Geld
§ 12Haftung des Inhabers eines Unternehmens
§ 13Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung
§ 14Missbrauchsverbot