Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) Richtlinie
Inkrafttreten und Anwendung
Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Artikel 4 dieser Richtlinie wird ab dem 1. Januar 2024auf am oder nach dem 1. Januar 2024beginnende Geschäftsjahre angewandt.