Gesetzliche Änderungen mit Bezug zur Informationssicherheit (ISMS)
Hier finden Sie eine Übersicht zu Änderungen an Gesetzen, die einen Einfluss auf die Informationssicherheit in Ihrem Unternehmen haben.
Die Dokumentation der Änderungshistorie beginnt hier zum Februar 2025.
Änderungen im Oktober 2025
Im Oktober 2025 gab es keine relevanten Gesetzesänderungen zu den auf der Plattform aufgeführten Gesetzen.
Änderungen im September 2025
Im September 2025 gab es keine relevanten Gesetzesänderungen zu den auf der Plattform aufgeführten Gesetzen.
Änderungen im August 2025
Im August 2025 gab es keine relevanten Gesetzesänderungen zu den auf der Plattform aufgeführten Gesetzen.
Änderungen im Juli 2025
Hinweis: Im Juli wurde das Telekommunikationsgesetz geändert. Folgende § sind davon betroffen:
- § 1 – Zweck des Gesetzes
- § 73 – Anschluss von Telekommunikationseinrichtungen
- § 157 – Verfügbarkeit der Telekommunikationsdienste
- § 164 – Notruf
- 3 164a – Öffentliche Warnungen
- § 170 – Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen, Erteilung von Auskünften
- § 173 – Automatisches Auskunftsverfahren
- § 182 – Auskunftsersuchen des Bundesnachrichtendienst
- § 203 – Auskunftsverlangen und weiter Untersuchungsrechte; Übermittlungspflichten
Hier finden Sie den aktualisierten Gesetzestext Telekommunikationsgesetz – TKG – Auszug – Gesetze
Änderungen im Juni 2025
Im Juni 2025 gab es keine relevanten Gesetzesänderungen zu den auf der Plattform aufgeführten Gesetzen.
Änderungen im Mai 2025
Im Mai 2025 gab es keine relevanten Gesetzesänderungen zu den auf der Plattform aufgeführten Gesetzen.
Änderungen im April 2025
Im April 2025 gab es keine relevanten Gesetzesänderungen zu den auf der Plattform aufgeführten Gesetzen.
Änderungen im März 2025
Im März 2025 gab es keine relevanten Gesetzesänderungen zu den auf der Plattform aufgeführten Gesetzen.
Änderungen im Februar 2025
Neu ab 1. April 2025: Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV).
- Wozu dient diese Verordnung?
Die EinwV zielt darauf ab, die Verwaltung von Einwilligungen für die Nutzung von Telemedien (wie Webseiten) effizienter und benutzerfreundlicher zu gestalten.
Sie soll eine Alternative zu den oft als störend empfundenen Cookie-Bannern bieten, indem sie anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung einführt. - Ist die Verordnung Pflicht?
Die EinwV ist nicht verpflichtend für alle Anbieter digitaler Dienste (z.B. Webseitenbetreuer).
Anbieter können sich freiwillig dafür entscheiden, diese anerkannten Dienste zu nutzen und so eine benutzerfreundlichere und rechtssichere Alternative zu den herkömmlichen Cookie-Bannern zu bieten.
Hier finden Sie die Einwilligungsverwaltungsverordnung