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Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) Richtlinie

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Artikel 4 dieser Richtlinie wird ab dem 1. Januar 2024auf am oder nach dem 1. Januar 2024beginnende Geschäftsjahre angewandt.