HinSchG Hinweisgeberschutzgesetz :
HinSchG § 38 Schadensersatz nach einer Falschmeldung
HinSchG § 1 Zielsetzung und persönlicher Anwendungsbereich
HinSchG § 2 Sachlicher Anwendungsbereich
HinSchG § 3 Begriffsbestimmungen
HinSchG § 4 Verhältnis zu sonstigen Bestimmungen
HinSchG § 5 Vorrang von Sicherheitsinteressen sowie Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten
HinSchG § 6 Verhältnis zu sonstigen Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten
HinSchG § 7 Wahlrecht zwischen interner und externer Meldung
HinSchG § 8 Vertraulichkeitsgebot
HinSchG § 9 Ausnahmen vom Vertraulichkeitsgebot
HinSchG § 10 Verarbeitung personenbezogener Daten
HinSchG § 11 Dokumentation der Meldungen
HinSchG § 12 Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen
HinSchG § 13 Aufgaben der internen Meldestellen
HinSchG § 14 Organisationsformen interner Meldestellen
HinSchG § 15 Unabhängige Tätigkeit; notwendige Fachkunde
HinSchG § 16 Meldekanäle für interne Meldestellen
HinSchG § 17 Verfahren bei internen Meldungen
HinSchG § 18 Folgemaßnahmen der internen Meldestelle
HinSchG § 19 Errichtung und Zuständigkeit einer externen Meldestelle des Bundes
HinSchG § 20 Errichtung und Zuständigkeit externer Meldestellen der Länder
HinSchG § 21 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als externe Meldestelle
HinSchG § 22 Bundeskartellamt als externe Meldestelle
HinSchG § 23 Weitere externe Meldestellen
HinSchG § 24 Aufgaben der externen Meldestellen
HinSchG § 25 Unabhängige Tätigkeit; Schulung
HinSchG § 26 Berichtspflichten der externen Meldestellen
HinSchG § 27 Meldekanäle für externe Meldestellen
HinSchG § 28 Verfahren bei externen Meldungen
HinSchG § 29 Folgemaßnahmen der externen Meldestellen
HinSchG § 30 Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Stellen
HinSchG § 31 Abschluss des Verfahrens
HinSchG § 32 Offenlegen von Informationen
HinSchG § 33 Voraussetzungen für den Schutz hinweisgebender Personen
HinSchG § 34 Weitere geschützte Personen
HinSchG § 35 Ausschluss der Verantwortlichkeit
HinSchG § 36 Verbot von Repressalien; Beweislastumkehr
HinSchG § 37 Schadensersatz nach Repressalien
HinSchG § 38 Schadensersatz nach einer Falschmeldung
HinSchG § 39 Verbot abweichender Vereinbarungen
HinSchG § 40 Bußgeldvorschriften
Die hinweisgebende Person ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Meldung oder Offenlegung unrichtiger Informationen entstanden ist.