Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB
§ 1 Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen
Teil 1 – Wettbewerbsbeschränkungen
- § 1 Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen
- § 2 Freigestellte Vereinbarungen
- § 19 Verbotenes Verhalten von marktbeherrschenden Unternehmen
- § 20 Verbotenes Verhalten von Unternehmen mit relativer oder überlegener Marktmacht
- § 21 Boykottverbot, Verbot sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens
- § 33 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
- § 33a Schadensersatzpflicht
Teil 3 – Verfahren
Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.