Einwilligungsverwaltungsverordnung – EinwV:
§ 6 Anforderungen an ein wettbewerbskonformes Verfahren
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 Anforderungen an anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung
- § 3 Allgemeine Anforderungen
- § 4 Anforderungen an ein nutzerfreundliches Verfahren
- § 5 Wechsel zu einem anderen anerkannten Dienst zur Einwilligungsverwaltung
- § 6 Anforderungen an ein wettbewerbskonformes Verfahren
- § 7 Anforderungen an Technologien und Konfigurationen für das Zusammenwirken mit Anbietern von digitalen Diensten und mit Abruf- und Darstellungssoftware
Teil 3 Anerkennung von Diensten zur Einwilligungsverwaltung
Teil 4 Technische und organisatorische Maßnahmen durch Anbieter von digitalen Diensten
und Hersteller und Anbieter von Abruf- und Darstellungssoftware
Ein Verfahren zur Einwilligungsverwaltung ist wettbewerbskonform, wenn
- 1. jeder Anbieter von digitalen Diensten, der den anerkannten Dienst zur Einwilligungsverwaltung einbindet, die erforderlichen Einwilligungen nach § 25 Absatz 1 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes über den anerkannten Dienst zur Einwilligungsverwaltung in Echtzeit beim Endnutzer unter den gleichen Bedingungen nachfragen kann,
- 2. keinem Anbieter von digitalen Diensten, der den anerkannten Dienst zur Einwilligungsverwaltung einbindet, die Übermittlung der hierzu getroffenen Einstellungen der Endnutzer verweigert wird und
- 3. in den Voreinstellungen der Benutzerschnittstelle des anerkannten Dienstes zur Einwilligungsverwaltung
-
- a) die Anbieter von digitalen Diensten in einer Liste einheitlich dargestellt werden, entweder alphabetisch geordnet nach den von dem Anbieter von digitalen Diensten gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes verfügbar gehaltenen Namen oder chronologisch geordnet nach der Reihenfolge der vom anerkannten Dienst zur Einwilligungsverwaltung gespeicherten Einstellungen zu den Anfragen von Anbietern von digitalen Diensten, und
- b) die Einstellungen der Endnutzer und die dafür erforderlichen Informationen einheitlich dargestellt werden.