Übersicht der Änderungen 2026
Änderungen im September 2026
1 Relevante Änderungen im Prüfmonat
| Regelwerk | Konkrete Norm | Kurzbeschreibung | Verkündet / veröffentlicht | In Kraft / anwendbar ab | Betroffene Zielgruppe | Handlungsbedarf |
| UWG | § 2 UWG (Begriffsbestimmungen) | Neue Begriffsbestimmungen zur Umsetzung der RL (EU) 2024/825, u. a. zu Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln (materielle Änderung). | 19.02.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 43) | 27.09.2026 | Werbetreibende, Onlinehandel, Marketing | Werbe- und Nachhaltigkeitsaussagen anhand der neuen Begriffe prüfen. |
| UWG | § 5 UWG (Irreführende geschäftliche Handlungen) | Neue Irreführungstatbestände für Umwelt- und Sozialaussagen (materielle Änderung). | 19.02.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 43) | teilweise 19.06.2026; im Übrigen 27.09.2026 | Werbetreibende, Onlinehandel | Claims auf Belegbarkeit und Konkretisierung prüfen. |
| UWG | § 9 UWG (Schadensersatz) | Neufassung von Abs. 2 Satz 2 (materielle Änderung). | 19.02.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 43) | 27.09.2026 | Unternehmen, Verbraucher | Haftungsrisiko bei Verstößen neu bewerten. |
| UWG | § 19 UWG (Bußgeldvorschriften) | Anpassung des Bußgeldrahmens bei weitverbreiteten Verstößen (materielle Änderung). | 19.02.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 43) | 27.09.2026 | Compliance, Geschäftsleitung | Sanktionsrisiko in Compliance-Bewertung aktualisieren. |
| UWG | Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG | Neue stets unzulässige geschäftliche Handlungen, u. a. kompensationsbasierte Klimaneutralitätswerbung und nicht zertifizierte Nachhaltigkeitssiegel (materielle Änderung). | 19.02.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 43) | 27.09.2026 | Marketing, Produktmanagement | Betroffene Claims und Siegel sofort überprüfen und ggf. entfernen. |
| AO | § 147 AO (Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen) | Neufassung durch Art. 3 des Neunten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht. Die Aufbewahrungsfristen in Abs. 3 (zehn, acht und sechs Jahre) bleiben unverändert. | Gesetz vom 29.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197) | 01.09.2026 | Buchführungs- und aufbewahrungspflichtige Unternehmen | Kein unmittelbarer Handlungsbedarf. |
| Data Act (VO (EU) 2023/2854) | Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 50 | „Access by Design“: Pflicht wird für vernetzte Produkte und verbundene Dienste wirksam, die nach dem Stichtag in Verkehr gebracht werden. Keine Textänderung, gestaffelter Geltungsbeginn. | 22.12.2023 (ABl. L) | Verordnung anwendbar seit 12.09.2025; Art. 3 Abs. 1 für Produkte, die nach dem 12.09.2026 in Verkehr gebracht werden | Hersteller vernetzter Produkte, Anbieter verbundener Dienste | Produktportfolio nach Inverkehrbringen vor/nach Stichtag trennen; Datenzugang im Produktdesign umsetzen. |
| KRITISDachG (Nachtrag) | Registrierungsfrist und weitere Vorschriften (Art. 8 des Änderungsgesetzes) | Nachtrag aus Juli 2026: Feste Registrierungsfrist beim BBK entfällt; Frist läuft acht Monate nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung nach § 4 Abs. 3 und § 5 Abs. 1 (KRITIS-Verordnung). Ergänzend Folgeänderungen im BSIG (materielle Änderung). | 28.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 221) | 29.07.2026 | Betreiber kritischer Anlagen | Registrierungsplanung an das Inkrafttreten der KRITIS-Verordnung koppeln. |
2 Neue Regelwerke und Gesetze
| Regelwerk | Status | Relevanz | In Kraft / anwendbar ab | Empfehlung |
| Überarbeitete ESRS (Delegierte VO (EU) 2026/1563) | Veröffentlicht 21.09.2026, künftig wirksam | Bedeutend für CSRD-berichtspflichtige Unternehmen | In Kraft ab 10.11.2026; verpflichtend für Geschäftsjahre ab 01.01.2027 | Wesentlichkeitsanalyse, Datenpunkte und Berichtsprozesse frühzeitig auf die vereinfachten Standards umstellen und entscheiden, ob sie die neuen Standards bereits für das Geschäftsjahr 2026 anwendbar sind. |
3 Bereits verbindlich, aber künftig wirksam
| Regelwerk / Norm | Verkündet / veröffentlicht am | In Kraft / anwendbar ab | Was sollte vorbereitet werden? |
| CSRD – überarbeitete ESRS (Delegierte VO (EU) 2026/1563) | 21.09.2026 | In Kraft 10.11.2026; verpflichtend für Geschäftsjahre ab 01.01.2027 | Berichtsprozesse und Wesentlichkeitsanalyse auf die vereinfachten Standards umstellen. |
| AI Act – Art. 5 (neue Verbote: KI-generiertes Missbrauchsmaterial, nicht-einvernehmliche intime Darstellungen), geändert durch VO (EU) 2026/1744 | 24.07.2026 | 02.12.2026 | Generative KI-Anwendungen auf Schutzmechanismen gegen solche Inhalte prüfen. |
| AI Act – Hochrisiko-KI nach Anhang III (VO (EU) 2026/1744) | 24.07.2026 | 02.12.2027 | Bestandsaufnahme eingesetzter KI-Systeme; Einstufung als Hochrisiko prüfen. |
| AI Act – Hochrisiko-KI nach Anhang I, produktintegriert (VO (EU) 2026/1744) | 24.07.2026 | 02.08.2028 | Produktsicherheits- und Konformitätsprozesse frühzeitig anpassen. |
| CSRD/CSDDD – Omnibus I (RL (EU) 2026/470) | 26.02.2026 | Umsetzungsfrist 19.03.2027 (CSRD) / 26.07.2028 (CSDDD) | Geänderte Schwellenwerte für die eigene Berichtspflicht prüfen; nationale Umsetzung beobachten. |
| HinSchG – Folgeänderung durch Art. 9 VSAAG (Umsetzung RL (EU) 2025/1 und 2025/2) | 30.09.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 275) | 30.01.2027 | Wir prüfen den Inhalt der Änderung vor dem Inkrafttreten und informieren rechtzeitig, falls sich für interne Meldestellen etwas ändert. |
| Cyber Resilience Act – übrige Pflichten (VO (EU) 2024/2847) | 20.11.2024 | 11.12.2027 | Sicherheitsanforderungen, Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung vorbereiten. |
| KRITISDachG – Registrierungsfrist (BGBl. 2026 I Nr. 221) | 28.07.2026 | Acht Monate nach Inkrafttreten der KRITIS-Verordnung | Betroffenheit anhand der Schwellenwerte vorbereiten; Verkündung der KRITIS-Verordnung abwarten. |
4 Vorhaben und Entwicklungen – noch nicht verbindlich
Die genannten Vorhaben befinden sich noch im Gesetzgebungs- oder Konsultationsverfahren. Sie begründen derzeit keine verbindlichen neuen Pflichten.
| Vorhaben | Aktueller Stand | Mögliche Bedeutung | Nächster Meilenstein |
| 12. GWB-Novelle (BT-Drs. 21/7865) | Erste Lesung im Bundestag am 24.09.2026; Bundesrat erster Durchgang am 25.09.2026 | Schnellere, digitalere Kartellverfahren; Anpassungen im GWB | Öffentliche Anhörung am 14.10.2026 |
| BDSG-Novelle (BT-Drs. 21/7732) | Gesetzentwurf im Bundestag (Drucksache vom 26.08.2026) | Neuregelung der Zusammenarbeit der Datenschutzaufsicht (Datenschutzkonferenz) | Parlamentarische Beratung |
| KRITIS-Verordnung | Referentenentwurf des BMI vom 26.05.2026 | Bestimmt, welche Anlagen als kritisch gelten; löst die Registrierungsfrist nach dem KRITISDachG aus | Kabinettsbeschluss und Verkündung |
| EU Digital Omnibus – Datenpaket (DSGVO, ePrivacy, Data Act) | Beratungen im Rat; noch keine allgemeine Ausrichtung | Mögliche Änderungen u. a. an der DSGVO | Allgemeine Ausrichtung des Rates |
Änderungen im August 2026
1 Relevante Änderungen im Prüfmonat August 2026
Im Bundesgesetzblatt Teil I und im Amtsblatt der EU wurde für August 2026 keine neue Verkündung mit unmittelbarem Bezug zu Datenschutz, Informationssicherheit oder KI-Regulierung festgestellt. Zum 2. August 2026 sind jedoch weitere, bereits zuvor verkündete Pflichten der EU-KI-Verordnung wirksam geworden – mit einer wichtigen Korrektur gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan (siehe Hinweis unten).
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Regelwerk |
Konkrete Norm |
Kurzbeschreibung |
Verkündet / veröffentlicht |
In Kraft / anwendbar ab |
Betroffene Zielgruppe |
Handlungsbedarf |
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AI Act (EU-KI-Verordnung) |
Art. 50 |
Transparenzpflichten: Kennzeichnung von Chatbot-/Voicebot-Interaktion und von KI-generierten bzw. manipulierten Inhalten (z. B. Deepfakes) |
12.07.2024 |
anwendbar ab 02.08.2026 |
Anbieter/Betreiber von Chatbots sowie von Systemen zur Erzeugung oder Bearbeitung von Bild-, Ton-, Video- oder Textinhalten |
Wir empfehlen, Kennzeichnungs- und Informationspflichten jetzt umzusetzen bzw. zu überprüfen. |
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AI Act (EU-KI-Verordnung) |
Marktüberwachungs- und Sanktionsrahmen (Kap. VII, XII) |
Durchsetzung durch nationale Marktüberwachungsbehörden und die EU-Kommission (bei KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck) ab diesem Datum vollumfänglich anwendbar |
12.07.2024 |
anwendbar ab 02.08.2026
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Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, Anbieter/Betreiber von KI-Systemen allgemein |
Kein unmittelbarer Handlungsbedarf; wir empfehlen, zuständige Ansprechstellen (in Deutschland: Bundesnetzagentur, für Finanzunternehmen BaFin) zur Kenntnis zu nehmen. |
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KI-MIG (deutsches KI-Durchführungsgesetz) |
gesamtes Gesetz |
Deutsches Ausführungsgesetz zur EU-KI-Verordnung: benennt Bundesnetzagentur und BaFin als Marktüberwachungsbehörden und regelt nationale Zuständigkeiten und Bußgeldtatbestände |
28.07.2026 (BGBl. I Nr. 223) |
in Kraft seit 29.07.2026 |
Alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen in Deutschland |
Kein unmittelbarer Handlungsbedarf durch das KI-MIG selbst. Relevant bleiben die Pflichten des AI Act; für spätere Aufsichtskontakte ist die neue Zuständigkeit von Bundesnetzagentur bzw. BaFin vorzumerken. |
Wichtiger Korrekturhinweis zum 2. August 2026:
Entgegen der ursprünglichen Planung sind die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III der EU-KI-Verordnung (u. a. KI im Personalwesen, in der Strafverfolgung oder im Bildungsbereich) zum 2. August 2026 NICHT wie zunächst vorgesehen in Kraft getreten. Die EU hat den Anwendungsbeginn im Juli 2026 durch eine Änderungsverordnung auf den 2. Dezember 2027 verschoben (für produktintegrierte Hochrisiko-Systeme nach Anhang I auf den 2. August 2028). Einzelheiten hierzu unter Abschnitt 3.
2 Neue Regelwerke und Gesetze
| Regelwerk | Status | Relevanz | In Kraft / anwendbar ab | Empfehlung |
| Cyber Resilience Act (EU-Verordnung über die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen) | geltendes EU-Recht, gestaffelte Anwendung | hoch für Hersteller, Importeure und Händler vernetzter Hard- und Software | erste Meldepflichten ab 11.09.2026; vollständige Anwendung ab 11.12.2027 |
Ab dem 11.09.2026 gilt die verpflichtende 24-Stunden-Meldefrist für aktiv ausgenutzte Schwachstellen. Wir empfehlen betroffenen Herstellern, Importeuren und Händlern vernetzter Produkte, jetzt ihre Produkte und ihre Rolle zu prüfen und intern festzulegen, wer diese Meldepflicht verantwortet.
Der Aufbau eines Schwachstellenmanagements mit aktuellen Softwarestücklisten (SBOMs) ist derzeit noch keine gesetzliche Pflicht, sondern eine Empfehlung. Verbindlich wird dies erst für Produkte, die nach Inkrafttreten der entsprechenden Anforderungen ab Dezember 2027 in Verkehr gebracht werden.
Dennoch raten wir schon jetzt zum frühzeitigen Aufbau eines Schwachstellenmanagements sowie zur rechtzeitigen Vorbereitung des Zugangs zur ENISA Single Reporting Platform, die zeitgleich mit der Meldepflicht startet. |
3 Bereits verbindlich beschlossen, aber künftig wirksam
Die folgenden Änderungen sind bereits amtlich veröffentlicht, gelten aber erst zu einem späteren Zeitpunkt.
| Regelwerk / Norm | Bereits verkündet/veröffentlicht am | In Kraft / anwendbar ab | Was sollte frühzeitig vorbereitet werden? |
| AI Act – Hochrisiko-Pflichten Anhang III (u. a. Personalwesen, Bildung, Strafverfolgung) | 27.07.2026 (Verschiebung durch Änderungsverordnung) | 02.12.2027 | Wir empfehlen, die Klassifizierung geplanter oder eingesetzter KI-Systeme vorzunehmen. |
| AI Act – Hochrisiko-Pflichten Anhang I (produktintegrierte Systeme, z. B. Medizinprodukte, Maschinen) | 27.07.2026 (Verschiebung durch Änderungsverordnung) | 02.08.2028 | Es wird dringend angeraten, die Vorbereitungen der Konformitätsbewertung im Rahmen der jeweiligen Produktzulassung vorzunehmen. |
| AI Act – neue verbotene Praktiken (KI-generiertes Missbrauchsmaterial, nicht-einvernehmliche intime Darstellungen) | 27.07.2026 | 02.12.2026 | Wir empfehlen, den Einsatz betroffener Anwendungen frühzeitig zu prüfen und ggf. einzustellen. |
| Data Act – Pflicht zu „Access by Design/Default“ bei vernetzten Produkten | bereits 2023 verkündet, Stichtag steht bevor | 12.09.2026 (nur für neu in Verkehr gebrachte Produkte/Dienste) | Wir empfehlen, betroffene Produktlinien und Verträge mit Datendiensten frühzeitig zu identifizieren und zu prüfen. |
| CSRD / CSDDD – neue Schwellenwerte für Berichts- und Sorgfaltspflichten | 18.03.2026 (Richtlinie in Kraft) | nationale Umsetzung bis 19.03.2027 (CSRD) bzw. 26.07.2028 (CSDDD) | Wir empfehlen, die eigene Einordnung anhand der neuen, höheren Schwellenwerte zu überprüfen. |
4 Vorhaben und Entwicklungen – noch nicht verbindlich
Die genannten Vorhaben befinden sich noch im Gesetzgebungs- oder Konsultationsverfahren. Sie begründen derzeit keine verbindlichen neuen Pflichten.
| Vorhaben | Aktueller Stand | Mögliche Bedeutung | Nächster Meilenstein |
| EU „Digital Omnibus“ zu DSGVO, ePrivacy/Cookies und Data Act | Vorschlag der EU-Kommission vom 19.11.2025; Verfahren zwischen Parlament und Rat noch nicht abgeschlossen (Stand Sommer 2026) | mögliche Vereinfachungen bei Datendefinition, Einwilligungen und Meldefristen bei Datenschutzverletzungen | amtlich noch nicht terminiert |
| Deutsche BDSG-Novelle (gesetzliche Verankerung der Datenschutzkonferenz) | Gesetzesantrag des Bundesrats vom 10.07.2026, dem Bundestag zugeleitet (BT-Drs. 21/7732) | einheitlichere Aufsichtspraxis, „Einer-für-alle“-Prinzip bei länderübergreifenden Sachverhalten | erste Lesung im Bundestag noch nicht terminiert |
Änderungen im Juli 2026
1 Relevante Änderungen im BGBl. I – Juli 2026
Im Bundesgesetzblatt Teil I (Juli 2026, Nr. 195–229, 36 Einträge) wurden zwei Änderungen an vollständig getrackten Gesetzen der Referenzliste festgestellt (BDSG und HinSchG). Zusätzlich wurde die EU-KI-Verordnung mittelbar durch einen neuen EU-Rechtsakt geändert (siehe Abschnitt 2). Nachträglich identifiziert wurden zwei weitere, zum 01.07.2026 in Kraft getretene Änderungen an DDG § 1 und TKG §§ 202/203 (verkündet bereits im Mai 2026, siehe Korrekturhinweis unten).
| Gesetz | Geänderter § | Kurzbeschreibung | In Kraft seit/ab | Handlungsbedarf |
| BDSG (Nr. 199) | § 62 Abs. 6 | AV-Vertrag/-Rechtsinstrument im JI-Richtlinien-Teil darf künftig auch in Textform (statt nur Schriftform) abgefasst werden. | ca. 10.07.2026 | Nur relevant für Verantwortliche mit Verarbeitungen nach der JI-Richtlinie (z. B. Polizei-, Ordnungs- oder Justizbehörden). Für diese: Wir empfehlen, Ihre AV-Vertragsmuster so anzupassen, dass auch der Abschluss in Textform (z. B. per E-Mail) möglich ist – eine Unterschrift ist nicht mehr erforderlich. Für alle anderen Verantwortlichen: kein Handlungsbedarf. |
| BDSG (Nr. 199) | § 70 Abs. 1 S. 2 Nr. 8, 9 | Ergänzung um „wenn möglich“ bei Angaben zu Löschfristen und zur Beschreibung technisch-organisatorischer Maßnahmen (Protokollpflichten JI-Teil). | ca. 10.07.2026 | Nur relevant für Verantwortliche mit Verarbeitungen nach der JI-Richtlinie. Für diese: Wir empfehlen, in Ihrem Verarbeitungsverzeichnis bei den Angaben zu Löschfristen und technisch-organisatorischen Maßnahmen zu ergänzen, dass diese „soweit möglich“ anzugeben sind – analog zur bereits bekannten Regelung in Art. 30 DSGVO. Für alle anderen Verantwortlichen: kein Handlungsbedarf. |
| HinSchG (Nr. 223, Art. 2) | § 2 Abs. 1 | Verstöße gegen die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 fallen künftig unter den Hinweisgeberschutz. | 29.07.2026 | Wir empfehlen, Ihre Meldestelle bzw. Ihr Hinweisgebersystem so zu erweitern, dass auch Meldungen zu Verstößen gegen die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 entgegengenommen und bearbeitet werden können. |
| DDG (Nr. 138, Art. 1 KuMVDAG) | § 1 Abs. 1 S. 2 | Anwendungsbereich/Begriffsbestimmungen angepasst zur Erfassung der neuen Vorschriften zu Kurzzeitvermietungsplattformen (§§ 22a–22c DDG); Umsetzung der EU-Verordnung zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen. | 01.07.2026 (verkündet 12.05.2026, BGBl. Nr. 138) |
Wir empfehlen zu prüfen, ob Sie Kurzzeitvermietungen vermitteln oder als Diensteanbieter im Sinne der §§ 22a–22c DDG einzustufen sind.
Falls ja: Ergänzen Sie Ihre internen Unterlagen um die neuen Pflichten zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen. |
| TKG (Nr. 138, Art. 2 KuMVDAG) | § 202 Abs. 7 (gestrichen); § 203 Abs. 1 S. 4 (gestrichen) | Redaktionelle Folgeänderungen im Rahmen des KuMVDAG (Streichung überholter Verweise/Sätze). | 01.07.2026 (verkündet 12.05.2026, BGBl. Nr. 138) | Kein Handlungsbedarf |
Korrekturhinweis: Die Änderungen an DDG § 1 und TKG §§ 202/203 wurden durch das KuMVDAG (BGBl. 2026 I Nr. 138) bereits am 12.05.2026 verkündet, traten aber erst am 01.07.2026 in Kraft und fallen damit inhaltlich in den Juli-Prüfzeitraum, obwohl die BGBl-Veröffentlichung im Mai lag.
Hinweis: § 38 BDSG (Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ab „mindestens 20 Personen“) wurde NICHT geändert.
2 Neu entdeckte Gesetze und Regularien
Folgende Regelwerke wurden im Beobachtungszeitraum Juli 2026 neu erlassen bzw. traten in Kraft. Sie betreffen zentral den Bereich KI-Regulierung und sind noch nicht auf der Referenzliste der Plattform erfasst.
| Gesetz/Rechtsakt | Status | Beschreibung |
| KI-MIG (KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz), BGBl. I Nr. 223 | IN KRAFT seit 29.07.2026 | Nationale Durchführung des EU AI Act. Bundesnetzagentur wird zentrale KI-Marktüberwachungs- und Beschwerdestelle (KoKIVO). Sektorale Aufsicht (BaFin, BfArM, BSI) bleibt. Bußgelder nach KI-VO i. V. m. OWiG. |
| Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 | IN KRAFT seit 27.07.2026 | Änderung von über 40 Artikeln des AI Act. Verschiebung zentraler Hochrisiko-Fristen (Anhang III auf 02.12.2027, Anhang I auf 02.08.2028) sowie neue Verbote (z. B. „Nudify“-Apps ab 02.12.2026). |
3 Kommende und angekündigte Änderungen
Diese Rechtsänderungen sind bereits beschlossen oder veröffentlicht, treten aber erst künftig vollständig in Kraft bzw. befinden sich noch im Verfahren.
| Gesetz | Änderung | Inkrafttreten | Hinweis / Handlungsbedarf |
| AI Act (EU 2024/1689) | Volle Anwendung der EU-KI-Verordnung. Durch die Digital-Omnibus-VO verschobene Hochrisiko-Fristen (s. Abschnitt 2) sowie neues Verbot nicht-einvernehmlicher intimer Bildinhalte ab 02.12.2026. | 02.08.2026 | Dringend: KI-Systeme auf Hochrisiko-Klassifizierung prüfen. |
| UWG §§ 5, 9 | 3. UWG-Änderungsgesetz: § 5 (Irreführendes Handeln) erweitert um Transparenzpflichten bei KI-generierten Inhalten; § 9 (Schadensersatz) mit angepassten Haftungsregeln. | 27.09.2026 (BGBl. I Nr. 43 vom 19.02.2026) | Kein unmittelbarer Handlungsbedarf, Vorbereitung empfohlen. |
| 12. GWB-Novelle | Regierungsentwurf am 15.07.2026 im Kabinett beschlossen (u. a. Vergabescreening § 114 Abs. 4 GWB). | Offen – parlamentarisches Verfahren steht aus (Vergabescreening ab 01.07.2027 geplant) | Kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Weitere Beobachtung erforderlich |
| BDSG § 37a (Novelle 2026) | Übergangsfrist für automatisierte Scoring-Prozesse. | Übergangsfrist endete bereits am 30.06.2026 | Kein Handlungsbedarf, nur Kontinuitätshinweis |
Änderungen im Juni 2026
Im Juni 2026 wurden keine für unsere Gesetzesplattform relevanten Gesetze oder Paragraphen geändert.
Änderungen im Mai 2026
Im Mai 2026 wurden bestehende Regelungen aktualisiert und zwei neue Gesetze in unsere Gesetzesplattform aufgenommen. Betroffen sind:
• Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): § 5
• Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): § 9
• BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV): Anhang 7 Nr. 1.22
• Daten-Governance-Gesetz (DGG): neu aufgenommen
• Datenverordnung-Anwendungs-und-Durchsetzungs-Gesetz (DADG): neu aufgenommen
Die aktualisierten und neu hinzugefügten Gesetzestexte sind auf unserer Plattform verfügbar.
Änderungen im April 2026
Im April 2026 wurden zwei gesetzliche Regelungen geändert und auf unserer Gesetzesplattform entsprechend aktualisiert:
· Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 81
· Sozialgesetzbuch X (SGB X): § 71
Die aktualisierten Gesetzestexte sind auf unserer Plattform verfügbar.
Änderungen im März 2026
Im März 2026 wurden bestehende Regelungen aktualisiert und ein neues Gesetz in unsere Gesetzesplattform aufgenommen. Betroffen sind:
• KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG): neu aufgenommen
• Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG): §§ 13a und 24a neu – noch nicht in Kraft
• Telekommunikationsgesetz (TKG): § 174
Die aktualisierten und neu hinzugefügten Gesetzestexte sind auf unserer Plattform verfügbar.
Änderungen im Februar 2026
Im Februar 2026 wurden mehrere gesetzliche Regelungen geändert, die auch auf unserer Gesetzesplattform berücksichtigt wurden. Die Änderungen betreffen insbesondere folgende Paragraphen:
• Digitale-Dienste-Gesetz (DDG): § 5, § 33
• Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): § 5, § 9
Die aktualisierten Gesetzestexte sind auf unserer Plattform entsprechend angepasst worden.
Änderungen im Januar 2026
Im Januar wurden mehrere Gesetze geändert, die auf unserer Gesetzesplattform aufgeführt sind. Konkret betreffen die Änderungen folgende Paragraphen:
• Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG): § 2, § 8, § 9, § 10
• Digitale-Dienste-Gesetz (TDDDG): § 22, § 24
• Telekommunikationsgesetz (TKG): § 171, § 174
• Sozialgesetzbuch X (SGB X): § 75
Weitere betroffene Gesetze und Paragraphen werden an dieser Stelle nicht näher behandelt.