Whistleblower-Richtlinie
Artikel 17- Verarbeitung personenbezogener Daten
Kapitel I – Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Schutzvoraussetzungen
Kapitel II – Interne Meldungen und Folgemaßnahmen
Kapitel III – Externe Meldungen und Folgemaßnahmen
Die nach dieser Richtlinie vorgenommene Verarbeitung personenbezogener Daten einschließlich des Austauschs oder der
Übermittlung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden erfolgt im Einklang mit der Verordnung (EU)
2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680. Der Austausch oder die Übermittlung von Informationen durch Organe,
Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union erfolgt im Einklang mit der Verordnung (EU) 2018/1725.
Personenbezogene Daten, die für die Bearbeitung einer spezifischen Meldung offensichtlich nicht relevant sind, werden
nicht erhoben bzw. unverzüglich wieder gelöscht, falls sie unbeabsichtigt erhoben wurden.