Gesetz über Ordnungswidrigkeiten – OWiG
Zweiter Teil – Bußgeldverfahren
Zweiter Teil – Bußgeldverfahren
Achter Abschnitt – Verfahren bei Anordnung von Nebenfolgen oder der
Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder
Personenvereinigung
§ 87 | Anordnung der Einziehung |
§ 88 | Festsetzung der Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen |